AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Agentur Regenbogenbrücke

Stand: 14.09.2006

Die AGB sind das Grundgerüst für unsere möglichst lange Zusammenarbeit mit Ihnen. Details spezieller Natur regeln wir in Einzelverträgen mit unseren Kunden.

Wir meinen: So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig.

1. Geltung und Allgemeines

Nachfolgende Bedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen zwischen der Agentur Regenbogenbrücke (im Folgenden Agentur) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden Kunde) und sind Bestandteil der geschlossenen Einzelverträge. Soweit diese Regelungen einmal zwischen den Parteien vereinbart wurden, gelten sie auch für alle zukünftigen Verträge der Parteien, es sei denn, sie schließen dies einvernehmlich schriftlich aus. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erhalten nur Geltung, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Im Kollisionsfalle gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Regenbogenbrücke vor.

Der Kunde ist damit einverstanden, daß ihm auch vertragswesentliche Mitteilungen oder Leistungsergebnisse der Agengtur unverschlüsselt per Email zugesandt werden. Dem Kunden ist bekannt, daß die Übermittlung von Daten und Informationen über das Internet von Dritten zur Kenntnis genommen werden kann.

2. Leistungsumfang

Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Einzelbeauftragung. Mündliche Vereinbarungen werden erst durch die Schriftform Vetragsbetandteil.

Erbringt die Agentur im Auftrag des Kunden Leistungen, welche nicht im Kostenvoranschlag oder sonstigen schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind, handelt es sich um Zusatzaufträge und müssen schriftlich bestätigt werden.

Verzichtet der Kunde auf vereinbarte Leistungen, ist eine Verminderung des Vergütungsanspruches der Agentur nicht damit verbunden.

Soweit der Kunde gegen Vertragspflichten verstößt, ist die Agentur berechtigt, bis zur (Wieder)Erfüllung seiner Pflichten die Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

3. Vergütung

Vergütungen werden schriftlich vereinbart

Haben die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart, hat der Kunde nach Auftragsbestätigung einen Vorschuß auf die in dem Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Kosten und Vergütungen von 50% zu leisten.

Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

Alle Zahlungen sind nach Eingang der Rechnung per email oder Post ohne Abzug fällig und spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen spesenfrei auf das Konto der Agentur zu überweisen, welches auf der Rechnung angegeben wird.
Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegen Forderungen von der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Kunde darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur Forderungen an Dritte abtreten.

Einsprüche gegen die rechnerische Richtigkeit der Rechnungslegung sind innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungszustellung schriftlich zu erheben und zu begründen. Die Agentur wird bei Rechnungsstellung auf die Frist ausdrücklich hinweisen.

4. Rechteeinräumung

Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung Urheberrechte bei der Agentur oder ihren Mitarbeitern entstehen, räumt die Agentur dem Kunden die zur Vertragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte ein. Diese sind durch die vollständige Zahlung der Vergütung an die Agentur abgegolten. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

Kunde gestattet der Agentur, die von ihr gefertigten Arbeit öffentlich als Referenz anzugeben.

5. Haftung

Die Agentur haftet nicht für durch die Durchführung der beauftragten und mit Einverständnis des Kunden veröffentlichten Werbemaßnahme betroffenen Rechte Dritter. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Verstöße der Werbemaßnahmegegen das Wettbewerbs-, Namens-, Marken- oder Urheberrecht Dritter.

Die Agentur haftet ebenfalls nicht für den Inhalt von Unterlagen und Vorgaben des Kunden.

Ein Haftungsausschluss gemäß vorstehender Bedingungen kommt dann nicht in Betracht, wenn der Rechtsverstoß für die Agentur vorher offensichtlich war oder hätte sein müssen.

In den vorstehenden Fällen stellt der Kunde die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt die durch die Inanspruchnahme der Agentur entstehenden Kosten inklusive der Verteidigung gegenüber solchen Ansprüchen. Die Agentur informiert den Kunden unverzüglich, falls gegen sie Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.

Grundsätzlich haftet die Agentur nur, wenn ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder durch schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit entstanden ist oder durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer der den Vertragszweck gefährdenden Weise entstanden ist. Die Haftung ist bei Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf denjenigen Schadensersatz begrenzt, mit dessen Entstehung die Agentur bei Vertragsschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten auch für Mitarbeiter und von der Agentur beauftragte Dritte.

6. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Unternehmen geheim zu halten. Die Parteien stehen dafür ein, daß eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihnen beauftragten Fremdfirmen vereinbart wird. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7. Zusammenarbeit

Agentur und Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Agentur kann freie Mitarbeiter zur Erfüllung des Auftrages hinzuziehen.

Von jeder Besprechung fertigt die Agentur unverzüglich ein datiertes und fortlaufend nummeriertes Protokoll an, dessen Inhalt als verbindliche Arbeitsgrundlage für Agentur dient, sofern der Kunde diesem Protokoll nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche widerspricht.

8. Sonstige Vorschriften

Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

Die Agentur kann die mit dem Kunden geschlossenen Verträge mit allen Rechten und Pflichten an seinen Rechtsnachfolger übertragen. Der Kunde wird hierüber informiert.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

Erfüllungsort für die vertraglichen Pflichten der Agentur und, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur. Die Agentur ist auch berechtigt, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Kunden allgemein zuständig ist.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.





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