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BGH Urteil zum Thema Impressum

Mit Urteil vom 20.07.2006 (I ZR 228/03) entschied der Bundesgerichtshof, dass derjenige, der gegen die Vorschriften der § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV verstösst, unlauter i.S.d. des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb handelt.

Was in einem Impressum Pflichtangabe ist und was darin enthalten sein muss: weiterlesen bei Bundesrecht zum Thema Pflichtangaben.

Das Komplette Urteil beim Bundesgerichtshof als pdf herunterladen. In die Suchfunktion “I ZR 228/03″ eingeben. Erklärende Kommentare zum Urteil bei IT-Rechtsinfo. Demnach ist es nicht relevant, ob die Seite Kontakt oder Impressum heißt, sondern die Inhalte. Damit besteht eine “kleine” Rechtssichherheit für Unternehmen.

Was aber ist mit privaten Seiten? Was ist wenn diese jede Menge Links auf gewerbliche Angebote enthält, wenn sie News im Sinne des Presserechtes enthält? Also im Zweifelsfall volles Programm und Impressum dran. Jeder, der eine eigene Domain hat ist sowieso über den jeweiligen Nic zu finden.

Dazu mein Kommentar!

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