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Archive for November, 2006

Das Telemediengesetz

Da will die Bundesregierung dem gegenwärtigen Teledienste- und Telemedienwirrwarr im deutschen Internet eine einheitliche Rechtsgrundlage geben.
Soweit, so gut.

Leider haben bei der konkreten Gestaltung des Gesetzes offenbar mehr Juristen und Wirtschaftsinteressen mitgestaltet, als der Sache guttut. Anders kann ich mir kaum erklären, warum jetzt praktisch alle Weblogs, Gästebücher und sonstigen Internetpräsenzen effektiv als a) journalistisch, b) gewerblich, oder c) beides eingestuft werden.
“Journalistisch” und “gewerblich” klingt natürlich erstmal gut – endlich wird auch dem Weblog von Lieschen Müller die journalistische Relevanz zugebilligt.

Leider hält der Gesetzgeber für Journalisten und gewerbliche Handelnde aber auch Pflichten bereit, und die sind alles andere als lustig.
So darf man als Journalist nur noch schreiben, was “nachweislich zutreffend” ist… die juristischen Eiertänze, die die Reporter in ihren Zeitungen aufzuführen haben, um niemanden öffentlich zu beleidigen, verleumden oder in seiner Privatsphäre zu verletzen (oder jedenfalls nicht deshalb verklagt zu werden), darf man dann auch als Privatblogger aufführen.
Handelt man gewerblich, darf man nichts mehr tun, was andere Gewerbetreibende in der Ausübung ihrer Tätigkeit behindert. Und das ist eine ganze Menge… Werbung für das Konkurrenzprodukt kann einem findigen Abmahnanwalt schon ausreichen. Oder dass man öffentlich seine Erfahrungen mit einem Produkt ausbreitet, die halt nicht so berauschend waren… und da kommt es teilweise nicht einmal mehr darauf an, dass das alles richtig war, die bloße Darstellung kann schon ausreichen.
… nicht, dass man nicht das Recht hätte, so etwas zu schreiben. Nur dem Abmahnanwalt ist erstmal egal, ob man das Recht hat oder nicht – da wird erstmal die Abmahnung verschickt, und wer lässt sich schon gern auf einen Rechtsstreit ein, der dann womöglich verloren geht und noch teurer kommt. Vor Gericht und auf hoher See sind wir schließlich alle in Gottes Hand…

Ich frage mich wirklich, was die Leute geritten hat, die dieses Gesetz vorbereitet haben.

Eigentlich ist ja diese ganze journalistische Verpflichtung daraus entstanden, dass nur Wenige veröffentlichen können, publikumswirksam Einfluss nehmen können und deshalb besonderen Verpflichtungen unterworfen sein müssen.
Aber das gilt im Internet ja nicht, wo Adalbert Querulant seine Meinung ebenso zum besten geben kann wie Peter Gewissenhaft – und wo die Leser selbst entscheiden können, wem von beiden sie mehr glauben wollen, und notfalls auch ihre eigene Meinung zum besten geben.
Es entfällt die ganze Grundlage, warum überhaupt eine journalistische Gesetzgebung notwendig ist.
Stattdessen stülpt man die bestehende journalistische Gesetzgebung über alle privaten Weblogs und Gästebücher. Irrsinn.

Der nächste Punkt ist das gewerbliche Handeln. Ich verstehe bis heute nicht, warum die Vermietung von Anzeigenplatz eine Webseite als “gewerblich” kennzeichnet – der Webseitenbetreiber steht ja nicht in irgendeinem Konkurrenzverhältnis zu jemand anderem (von anderen Webseitenbetreibern mit Werbebannern mal abgesehen).
Warum das jetzt Abmahnern wieder als Anlass angeboten wird, private Webseitenbetreiber abzuzocken, ist mir schleierhaft.
Im Grunde kann man auch hier die gleiche Unterscheidung zwischen gewerblich und privat betreiben: wer gewerblich sein will, soll das durch eine Markierung anzeigen und sich den schärferen Regeln unterwerfen; die Kunden werden es ihm danken, denn sie wissen, dass sie die Ware bei Nichtgefallen zurückschicken können. Wer lieber nichtgewerblich auftritt, muss halt damit rechnen, dass man ihm nicht traut, und macht weniger Geschäfte. Andersrum kann Tantchen Elfriede dann auch die alte verschossene Hundedecke verscherbeln, ohne dass ihr der Hundedeckenanbieter mit Abmahnungen kommt, und ohne dass sie dafür Garantie, Impressumspflicht und wasnichtnochalles beachten muss – und wer die Hundedecke übers Internet kaufen will, tut halt gut daran, erstmal bei Tante Elfriede vorbeizuschauen und sich das gute Stück anzusehen, bevor er Geld in die Hand nimmt.

Eine dringende Bitte an den Gesetzgeber: überlasst es doch den Leuten, selbst zu entscheiden, in welche Kategorie sie reingehören und welchen Verpflichtungen sie sich unterwerfen wollen.
Dann kann man im Internet auch mal geschäftlich reinschnuppern, und wenn’s gut läuft, kann man sich immer noch beraten lassen, auf “geschäftlich” bzw. “journalistisch” umschalten, und von der besseren Glaubwürdigkeit profitieren. Und wenn man lieber der kleine Trödelladen oder das Käseblatt um die Ecke bleiben möchte, sollte man auch diese Möglichkeit haben.

Weiterführende Links:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23968/1.html
http://www.mein-parteibuch.de/2006/11/20/stoppt-das-telemediengesetz/


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