Babel läßt grüßen
In den letzten Wochen frage ich mich immer wieder, wem was, darf man eigentlich glauben, wenn es um Telemediengesetz, Datenschutz usw. geht.
Der Bundestrojaner, heißt Online-Zugriff auf den heimischen Computer, soll nur ein Hoax sein, schreibt Heise.
Lübeck Steuer- und Rechtsberatung meldet zum Thema künftige Verpflichtung zum Datenschutz z.B. dass der Nutzer einer gewerblichen Webseite beim ersten Aufruf auf die Datenschutzerklärung hingewiesen werden müßte. Der Vorgang darf erst dann fortgesetzt werden können, wenn der Nutzer die Belehrung akzeptiert hat. Die Zustimmung muss nachprüfbar gespeichert werden. Heißt, ich informiere User über Speicherung, speichere seine Nicht-Zustimmung, sperre ihn aus, weil er nicht zustimmt und habe Daten über ihn gespeichert, obwohl der nicht zustimmt.
Langsam wird es sehr sehr kompliziert.
Wie soll das im realen Leben gehen? Vor betreten einer Website eine Seite einblenden mit der Datenschutzbestimmung, ein Feld zum anklicken, diese gelesen zu haben, mit einer Nachricht an den Seiteninhaber, dass User XY die Datenschutzbestimmung gelesen und akzeptiert hat. Wenn der User nicht akzeptiert, darf er die Seite nicht betreten, Schloss und Riegel drauf. Was nicht bedacht wird, dass da aber bereits serverseits beim bloßen aufrufen der Datenschutz-Vorschalt-Seite Daten gespeichert werden.
Nächstes: Es muss einem User möglich sein, Im Rahmen der Zumutbarkeit, die Bezahlung anonym oder mit Pseudonym vornehmen zu können. Dass eine solche Möglichkeit besteht ist dem Nutzer mitzuteilen.
Real im Geschäftsleben eines Online-Verkäufers ist das nicht möglich, denn an einen anonymen User kann man keine Ware versenden und von ihm auch keine Zahlung abbuchen.
Alles in allem kann ich Stunden mit lesen diverser Informationen auf verschiedenen Seiten verbringen und bin genau so schlau wie vorher, im Gegenteil, ziemlich verwirrt, was denn nun zutrifft und was nicht.
Aus dem Hause der Kanzlei Dr. Bahr gibt es eine neue Seite: Fragen zum Telemediengesetz. Klar und sachlich gegliedert, sehr informativ. Ich hoffe, dass diese Kanzlei mit einigen Ungereimtheiten anderer Informationsseiten aufräumt.
In all diese Konfusion hinein kommt noch die Angst vor Abmahnungen, wenn man gegen dieses oder jenes verstößt.
Fazit: Stecker, raus, Internet abmelden… oder?


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