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Urheberrecht

Zitate toter Künstler dürfen nicht einfach so verwendet werden. Jüngster Fall: Die IT-Recht-Kanzlei, Keller-Stoltenhoff, beschreibt den Fall einer Abmahnung eines Onlinehändler durch die Enkelin von Karl Valentin, wegen eines 7-Worte-Zitates. Der § 64 UrhG besagt, dass erst nach dem Tode des Urhebers, bei Karl Valentin also erst im Jahre 2018, Zitate verwendet werden dürfen. Streitwert 15.000 Euro!

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